Mit anderen Worten soll das Erfordernis der materiellen Beschwer sicherstellen, dass die anfechtende Person über eine genügend enge, spezifische, besondere Beziehungsnähe zur Streitsache verfügt. Gegen Allgemeinverfügungen können folglich nicht alle Adressatinnen und Adressaten Beschwerde erheben, sondern nur jene, welche von der generell-konkreten Anordnung stärker als jedermann betroffen sind.4 Wer keine eigenen, sondern nur allgemeine oder öffentliche Interessen geltend machen kann, ist nicht zur Beschwerde befugt.5 Die Rechtsmittelbehörde hat von Amtes wegen zu prüfen, ob die Beschwerdelegitimation gegeben ist.