Mit Schreiben vom 28. September 2022 hielt der Beschwerdeführer 11 an seiner Begründung fest. Die Gemeinde Siselen teilte im Schreiben vom 12. Oktober 2022 mit, sie sie weiterhin der Meinung, dass die Verlängerung der Tempo-30-Zone um rund 80 Meter für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie für zu Fuss Gehende eine erhöhte Sicherheit darstellen würde. Die übrigen Verfahrensbeteiligten reichten keine Schlussbemerkungen ein. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Form und Frist