Darin beantragen sie sinngemäss, die Temporeduktion von 30 km/h sei bis zur Einmündung «Hinterdorf/Brünnenrain» auszudehnen. Sie kritisieren zusammengefasst, der Wechsel der Höchstgeschwindigkeit finde unmittelbar vor bzw. nach dem bestehenden Fussgängerstreifen statt, was nicht nachvollziehbar sei. Sie befürchten, mit der Umsetzung des geplanten Tempo-30-Regimes bestehe ein erhebliches Risiko, dass Fahrzeuge im Bereich vor dem Fussgängerstreifen in Fahrtrichtung Bargen beschleunigen und landwirtschaftliche Transportfahrzeuge überholen werden.