In der Folge erstellte der OIK III ein Verkehrsgutachten. Gestützt darauf verfügte der OIK III am 5. April 2022 auf der Kantonsstrasse Nr. 237, Aarberg – Müntschemier, zwischen der Einmündung Käsereiweg (Liegenschaft Juchen 5) und der Liegenschaft Juchen 15 auf einer Länge von rund 180 m in beide Fahrtrichtungen eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h. Die Verkehrsbeschränkungsverfügung wurde im Amtsblatt des Kantons und am 15. April 2022 im Amtsanzeiger Region Erlach publiziert.