c) Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 20 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG 154.21) 11/12 BVD 140/2022/3 IV. Eröffnung - Einwohnergemeinde A.________., eingeschrieben - Einwohnergemeinde B.________, eingeschrieben - Amt für Wasser und Abfall (AWA), Rechtsdienst, per E-Mail