Es dauerte dann aber noch über anderthalb Jahre, bis die Beschwerdeführerin 2 am 25. Mai 2020 den Protokollauszug über den Kreditbeschluss und das gemäss den Anweisungen des AWA überarbeitete Erhebungsblatt einreichte. Unterdessen waren per 1. Januar 2020 die neuen Bestimmungen des revidierten WVG und der revidierten WVV in Kraft getreten, mit denen insbesondere die Beitragssätze und der Mindestbeitragssatz gemäss Artikel 5a Absatz 1 Buchstabe a WVG änderten. Bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte die Beschwerdeführerin 2 erkennen können, dass die neuen Bestimmungen auf ihr Beitragsgesuch anwendbar sein würden (Art.