Dieses E- Mail erwecke den Eindruck, dem Beitragsgesuch der Beschwerdeführerin 2 werde materiell entsprochen. Das AWA habe die Beschwerdeführerin 2 mit keinem Wort über die WVG-Revision und deren Konsequenzen informiert. b) Im fraglichen E-Mail vom 27. August 2018 an das Projektingenieurbüro äussert sich das AWA zum Beitragsgesuch der Beschwerdeführerin 2. Es erklärt, dass und inwiefern die Beschaffungswerte für die Pumpwerke, Druckreduzier- und Messschächte anzupassen seien. Ferner hält es fest: «Bitte senden Sie uns noch den Protokollauszug über den Kreditbeschluss der Gemeinde B.________, damit wir die Beitragszusicherung zuschicken können».