Letztlich kann auch offen bleiben, ob die an das Projektingenieurbüro gerichtete E-Mail-Korre- spondenz des AWA gegenüber der Beschwerdeführerin 1 Wirkung entfaltete. Bereits an der Besprechung vom 9. April 2018 war ja im Beisein der Beschwerdeführerin 1 vereinbart worden, dass die Beschwerdeführerin 1 ihr Gesuch auf der Basis einer Neuberechnung der Wiederbeschaffungswerte wieder einreichen solle. Der Beschwerdeführerin 1 musste nach Treu und Glauben auch ohne erneute bzw. formelle Rückweisung zur Verbesserung bewusst sein, dass ihr Beitragsgesuch noch nicht vollständig war. 14 Vorakten pag. 1 15 Vorakten pag. 5