Diese Korrespondenz fand durch E-Mail-Verkehr zwischen dem AWA und dem Projektingenieurbüro statt. Die Beschwerdeführerin 1 vertritt die Ansicht, dass keine förmliche Rückweisung des Gesuches zur Verbesserung und Wiedereinreichung unter Androhung des Nichteintretens erfolgt sei. Das AWA erklärt in der angefochtenen Verfügung, Erwägung 3, es entspreche der gängigen Praxis, dass im Verfahren über Beiträge aus dem Wasserfonds die Kommunikation über die Projektingenieure erfolge. Die Verfahrensakten zeigen, dass im hier streitigen Verfahren die Kommunikation mit dem AWA zumeist durch das Projektingenieurbüro geführt wurde.