g) Aus den Verfahrensakten ist ersichtlich, dass sich das AWA beim Projektingenieurbüro am 25. Juli 2018 erkundigte, ob eine Aktualisierung der Wiederbeschaffungswerte auch für die Gemeinde A.________ geplant sei. Die Antwort blieb offenbar vorläufig offen. Nachdem das Projektingenieurbüro am 25. Mai 2020 nebst anderen Unterlagen ein aktualisiertes und gemäss Rückmeldung des AWA angepasstes Erhebungsblatt für die Gemeinde B.________ eingereicht hatte, erkundigte sich das AWA am 23. Juli 2020 erneut, ob im Hinblick auf das Beitragsgesuch eine Aktualisierung des Erhebungsblatts für die Gemeinde A.________ erfolge.