für eine Beitragsberechtigung liege.14 An der Besprechung vom 9. April 2018 wurde eine Neuberechnung der Beschaffungswerte, welche den Werterhaltungskosten zugrunde liegen (Art. 5 Abs. 2 WVG), in Aussicht genommen. Gemäss dem Besprechungsprotokoll wurde u.a. vereinbart: «Weiteres Vorgehen: Anpassung Beschaffungswerte GWP. Evtl. nochmals Beitragsgesuch einreichen aufgrund angepasster Beschaffungswerte».15 An der Besprechung vom 9. April 2018 nahmen gemäss dem Besprechungsprotokoll auch Vertreter der Gesuchstellerinnen teil. Auf Seiten der Beschwerdeführerin 1 waren der Präsident der Werkkommission sowie der Brunnenmeister anwesend.