Das AWA reichte zusätzliche Aktenstücke ein, teilte aber mit, es befänden sich keine schriftlichen Beitragsgesuche in den Akten. Die Beschwerdeführerinnen reichten daraufhin Stellungnahmen und zusätzliche Unterlagen ein, darunter insbesondere ein vom Projektingenieurbüro im Namen beider Beschwerdeführerinnen gestelltes schriftliches Beitragsgesuch vom 30. Januar 2018. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen