3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet8, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das AWA beantragt mit Stellungnahme vom 10. Mai 2022 die Abweisung der Beschwerden. Das Rechtsamt bat das AWA um Einreichung ergänzender Akten, insbesondere der Beitragsgesuche der Beschwerdeführerinnen vom 30. Januar 2018. Das AWA reichte zusätzliche Aktenstücke ein, teilte aber mit, es befänden sich keine schriftlichen Beitragsgesuche in den Akten.