Auch die Gemeinde B.________ hat am 17. März 2022 bei der BVD Beschwerde eingereicht. Sie beantragt die Aufhebung von Dispositivziffer 2 der Verfügung des AWA vom 16. Februar 2022 und die Gewährung eines Beitrags aus dem Wasserfonds gemäss den vor 1. Januar 2020 geltenden Bestimmungen. Eventuell sei Dispositivziffer 2 der Verfügung des AWA vom 16. Februar 2022 aufzuheben und der Beitragssatz nach Art. 5b Abs. 4 WVG zu erhöhen. Subeventuell sei Dispositivziffer 2 der Verfügung des AWA vom 16. Februar 2022 aufzuheben und der Gemeinde