2. Dagegen reichte die Gemeinde A.________ am 18. März 2022 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung der Verfügung vom 16. Februar 2022. Auf ihr Beitragsgesuch sei einzutreten und es sei ihr ein Beitrag aus dem Wasserfonds zuzusprechen. Sie macht geltend, ihr Beitragsgesuch sei rechtzeitig eingereicht worden.