Mit E-Mail vom 23. Juli 2020 erkundigte sich das AWA beim Projektingenieurbüro, ob das Erhebungsblatt der Gemeinde A.________ im Hinblick auf das Beitragsgesuch aktualisiert worden sei. Auf die Rückfrage, ob dies erforderlich sei, erläuterte das AWA mit E-Mail vom 27. Juli 2020, dass sich die Werterhaltungskosten bei Berücksichtigung der für das Projekt notwendigen Anlagen erhöhen würden, jedoch voraussichtlich nicht genügend, um den für einen Fondsbeitrag nötigen Betrag zu erreichen. Falls die Werterhaltungskosten höher seien als vom AWA nach dieser vorläufigen Einschätzung angenommen, so sei die Aktualisierung des Erhebungsblatts zu empfehlen.