Das AWA teilte mit Schreiben vom 5. März 2018 mit, dass keine Beiträge in Aussicht gestellt werden könnten, da die Werterhaltungskosten gemäss den genehmigten Generellen Wasserversorgungsplanungen (GWP) beider Gemeinden einen Beitragssatz unter der Mindestschwelle von 25 % ergäben. An einer Besprechung am 9. April 2018, an welcher das Projektingenieurbüro sowie Vertreter der Gemeinden und des AWA teilnahmen, wurde vereinbart, dass die Beschaffungswerte der jeweiligen GWP neu berechnet werden sollten.1 Mit E-Mail vom 25. Juli 2018 an das Projektingenieurbüro bestätigte das AWA den Erhalt aktualisierter Unterlagen für die Gemeinde B.____