1. Mit Gesuch vom 30. Januar 2018 ersuchten die Gemeinden B.________ und A.________ um Beiträge aus dem Wasserfonds für die geplante Verbindungsleitung zwischen den beiden Gemeinden. Das AWA teilte mit Schreiben vom 5. März 2018 mit, dass keine Beiträge in Aussicht gestellt werden könnten, da die Werterhaltungskosten gemäss den genehmigten Generellen Wasserversorgungsplanungen (GWP) beider Gemeinden einen Beitragssatz unter der Mindestschwelle von 25 % ergäben.