mit der GWP statt und nicht mit dem Erhebungsblatt. Das AWA weist in seiner Stellungnahme vom 4. April 2022 darauf hin, dass die Erarbeitung eines Versorgungskonzepts bzw. einer GWP zahlreicher Abklärungen bedarf, die in der Wegleitung für die Generelle Wasserversorgungsplanung GWP des AWA17 ausführlich dargestellt sind. Mit dieser komplexen Planungsarbeit, ergänzt durch die Prüfung durch das AWA und die Gewährleistung der Verlässlichkeit mittels Genehmigung durch das AWA, ist die blosse Einreichung eines Erhebungsblatts, das nicht für konzeptionelle Funktionen gedacht ist, nicht gleichwertig.