Diese Anforderung gilt für das Gesamtprojekt und folglich auch für allenfalls in mehrere Lose aufgeteilte Projektteile. Bei der genehmigten GWP handelt es sich also ohnehin nicht um einen Nachweis, der bei einer etappenweisen Behandlung des Beitragsgesuchs nachgereicht werden könnte. Der Nachweis einer genehmigten GWP war demnach hier für ein vollständiges Beitragsgesuch unverzichtbar.