Gemäss der Projektbeschreibung, welche die Beschwerdeführerin mit ihrem Beitragsgesuch eingereicht hat, wird das Werk in vier einzelne, weitestgehend unabhängige Werke aufgeteilt, die als «Aufbereitungsstrassen» bzw. «Strassen» bezeichnet werden.11 Mit dem Betrieb einzelner «Strassen» in den drei Phasen des betrieblichen Übergangs wird die Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung gewährleistet. In der Projektbeschreibung werden die drei Phasen wie folgt umschrieben: «Phase 1: Das aktuelle SWW A.________ wird weiter betrieben und sichert die Trinkwasserversorgung der Region während dem Bau von Strassen 1 und 2 neben dem bestehenden Werk.