In einem solchen Fall sei es denkbar, dass der Ausbau in verschiedenen Etappen oder Losen erfolge und diese auch separat projektiert und ausgeführt würden. Diesfalls könnten Gesuchsunterlagen, die sich (nur) auf eine später behandelte Etappe beziehen, später nachgereicht werden. Diese Ansicht überzeugt. Eine etappenweise Behandlung nach Art. 3 Abs. 4 WVV kann erfolgen, wenn eine Aufteilung in Projektetappen oder Lose in einer Weise erfolgt ist, dass über die Beiträge für die verschiedenen Etappen oder Lose sinnvoll separat befunden werden kann. Dies setzt eine klare Abgrenzbarkeit der Etappen voraus, insbesondere – wie im Beispielfall des AWA – in baulicher Hinsicht.