Die Beschwerdeführerin beruft sich auf Art. 3 Abs. 4 WVV, welcher besagt: «Beitragsgesuche für umfangreiche Vorhaben können etappenweise behandelt werden». Die Beschwerdeführerin will daraus ableiten, dass die Unterlagen zum Beitragsgesuch etappenweise vorgelegt werden können und daher der Nachweis einer genehmigten GWP auch später noch erbracht werden kann.