Das AWA hat Materialien zur Entstehungsgeschichte der streitigen Bestimmungen bzw. der Vorgängerbestimmungen zusammengetragen, darunter den Vortrag der damaligen Bau-, Verkehrsund Energiedirektion betreffend das Dekret über die Fondsbeiträge an die Abwasser- und Abfallentsorgung sowie die Wasserversorgung vom 29. Juli 19937. Dort wird festgehalten, dass sowohl unter dem damals geltenden als auch nach dem damals neu zu erlassenden Recht das Vorliegen einer GWP eine Voraussetzung für die Beitragszusicherung bildete.8