b) Zur Beschwerde ist befugt, wer vor der Vorinstanz am Verfahren teilgenommen hat, durch die angefochtene Verfügung besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung der Verfügung hat (Art. 65 Abs. 1 VRPG). Die Beschwerdeführerin ist ein als öffentlich-rechtliche Anstalt organisiertes Gemeindeunternehmen der Stadt B.________ mit eigener Rechtspersönlichkeit.5 Sie ist als Adressatin der abschlägigen Verfügung in schutzwürdigen Interessen betroffen und somit zur Beschwerde befugt. Auf ihre form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Beitragsvoraussetzungen