2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 24. Februar 2022 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung der Verfügung vom 27. Januar 2022 und die Gutheissung ihres Beitragsgesuchs, eventuell die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zu neuer Beurteilung. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das AWA beantragt mit Stellungnahme vom 4. April 2022 die Abweisung der Beschwerde. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen