Die Beschwerdeführerin hielt an ihrem Gesuch fest. Am 24. September 2021 reichte sie dem AWA Angaben und Unterlagen mit Bezug auf den Beginn der Bauarbeiten ein, die sie auf Rückfragen des AWA am 13. Dezember 2021 ergänzte. 1 RRB 501/2020 vom 6. Mai 2020 1/10 BVD 140/2022/2 Mit Verfügung vom 27. Januar 2022 hielt das AWA fest, das Beitragsgesuch sei rechtzeitig eingereicht worden und es sei darauf einzutreten. Es wies das Beitragsgesuch ab.