Da gemäss Angaben des Beschwerdeführers die primäre Lärmbelastung hauptsächlich von Fahrzeugen stammt, die nach dem F.________-Kreisel stark beschleunigen, kommen zudem Sensibilisierungsmassnahmen wie beispielsweise ein Lärmdisplay in Betracht. Bestehen Zweifel an der Wirksamkeit dieser Massnahmen, kann sich zudem ein zeitlich begrenzter Versuch aufdrängen.