Zu prüfen ist bei dieser Gelegenheit auch, ob die vom Beschwerdeführer geforderten Anlagen, insbesondere eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage, geeignet sind, einer (weiteren) Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit zum Durchbruch zu verhelfen26 oder ob dazu andere Massnahmen, wie beispielsweise eine visuelle Umgestaltung des Strassenraums oder ein Geschwindigkeitsanzeiger (sog. "Speedy") in Frage kommen. Da gemäss Angaben des Beschwerdeführers die primäre Lärmbelastung hauptsächlich von Fahrzeugen stammt, die nach dem F.________-Kreisel stark beschleunigen, kommen zudem Sensibilisierungsmassnahmen wie beispielsweise ein Lärmdisplay in Betracht.