In der Zwischenzeit hat das BAFU ein «Prüfschema für die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Haupt- und übrigen Strassen» publiziert, dass eine davon abweichende Beurteilungsmethode vorschlägt. Bevor Erleichterungen gewährt werden können, ist daher die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsreduktion im Bereich der Liegenschaft des Beschwerdeführers vertieft zu prüfen.