Zudem würde diese voraussichtlich nicht eingehalten werden. Eine Geschwindigkeitsmessanlage oder eine geschwindigkeitsabhängige Lichtsignalanlage seien nicht zweckmässig, da die IGW bereits bei der Einhaltung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit überschritten seien. Alle tauglichen Lärmsanierungsmassnahmen seien geprüft worden. Diejenigen, die technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar seien, seien in das Lärmsanierungsprojekt aufgenommen worden.