_ ausserhalb von Ortschaften und weise ein entsprechendes Erscheinungsbild auf. Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit sei im Bereich des F.________-Kreisels und somit auch im Bereich der Liegenschaft des Beschwerdeführers bereits auf 60 km/h herabgesetzt. Eine weitergehende Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf der ausgesprochen verkehrsorientierten Ausserortsstrecke falle aufgrund der Strassenraumgestaltung ausser Betracht. Zudem würde diese voraussichtlich nicht eingehalten werden.