Massgeblich ist eine standardisierte Interessenabwägung zwischen den Kosten und dem Nutzen einer baulichen Sanierungsmassnahme. Die Berechnung der effektiven Investitionskosten einer Lärmschutzwand, die der Obergrenze der wirtschaftlich tragbaren Kosten gegenübergestellt wird, stellt eine Kostenschätzung dar, die auf Erfahrungswerten basiert. Im Zeitpunkt der Ausarbeitung eines Lärmsanierungsprojekts sind lediglich die erforderlichen Masse, nicht aber die konkrete Ausgestaltung der Lärmschutzwand bekannt. Bei den verwendeten Angaben zu den Gesamtkosten handelt es sich daher um Richtwerte. Diese Werte basieren auf aktuellen Ausführungsprojekten des Kantons.