Obwohl die Liegenschaft des Beschwerdeführers zurzeit als Einfamilienhaus genutzt wird, wurde dabei berücksichtigt, dass zwei Wohnungen vorhanden sind. Andernfalls wäre wie bei der Nachbarliegenschaft beim Hochparterre und dem ersten Obergeschoss je mit 1.5 Personen über dem IGW gerechnet worden, was eine Reduktion der maximal wirtschaftlich tragbaren Kosten um gut 55 000 Franken auf 134 000 Franken bewirkt hätte. Die Berechnung der effektiven Investitionskosten der Lärmschutzwand basiert auf einem Richtpreis von 600 Franken pro Quadratmeter Lärmschutzwand.