c) Im (überarbeiteten) Sanierungsprojekt wurde die Wirtschaftlichkeit einer Lärmschutzwand geprüft, die sowohl die Liegenschaft des Beschwerdeführers als auch die benachbarte Liegenschaft schützt. Diese weist eine Länge von 57 Meter und eine Höhe von 2.6 Meter auf. Die Fläche beträgt somit 148.2 Quadratmeter. Da die beiden Liegenschaften über eine dazwischenliegende Privatstrasse erschlossen werden, ist zusätzlich ein Tor erforderlich. Zur Berechnung der Obergrenze der wirtschaftlich tragbaren Kosten wurde grundsätzlich auf den im Leitfaden Strassenlärm erwähnten KNF von 5000 Franken pro dB(A) und pro geschützte Person abgestellt, wobei der Teuerung Rechnung getragen wurde.