Für die Berechnung des Faktors werden nur diejenigen Personen berücksichtigt, die im Ausgangszustand ohne Massnahmen über den IGW belastet sind und von den Massnahmenwirkungen profitieren.18 Die Ermittlung der Anzahl Wohneinheiten erfolgt grundsätzlich vor Ort und in Abhängigkeit der Nutzung der lärmempfindlichen Räume. Zudem wird nicht auf die aktuelle Anzahl der Personen abgestellt, die in den betroffenen Wohnungen leben. Es gilt vielmehr ein pauschaler Ansatz von drei Personen pro Wohneinheit.19 Die maximal 15 Vgl. Leitfaden Strassenlärm, S. 20 16 BAFU (Hrsg.), Wirtschaftliche Tragbarkeit und Verhältnismässigkeit von Lärmschutzmassnahmen, Optimierung der