Es handelt sich somit um eine standardisierte Interessenabwägung zwischen den Kosten und dem Nutzen einer baulichen Sanierungsmassnahme. Für kleine Projekte oder zusammenhängende baulichen Massnahmen mit Kosten von 500 000 Franken und weniger reicht für die Beurteilung der Verhältnismässigkeit und Kostenwirksamkeit die Ermittlung des Kosten- Nutzen-Faktors (KNF) (maximal 5000 Franken Investitionskosten pro geschützte Person mit Belastung > IGW und dB Wirkung) aus. Für die Berechnung des Faktors werden nur diejenigen Personen berücksichtigt, die im Ausgangszustand ohne Massnahmen über den IGW belastet sind und von den Massnahmenwirkungen profitieren.18