Dabei sei nicht in Erwägung gezogen worden, dass er als Liegenschaftsbesitzer gewillt sein könnte, einen Beitrag an die Lärmschutzwand zu leisten. Eine ortsansässige Firma habe ihm offeriert, die Lärmschutzwand kostengünstig zu erstellen. Er erwarte, dass sich der Kanton Bern beim Bau einer Lärmschutzwand zumindest finanziell beteilige. In seinen Schlussbemerkungen ergänzt der Beschwerdeführer, er habe zwei Offerten für eine Lärmschutzwand eingeholt. Beide würden die im Lärmsanierungsprojekt ermittelten maximal wirtschaftlich tragbaren Kosten von 189 180 Franken um mehrere zehntausend Franken unterschreiten.