Nur wenig berücksichtigt werde die Beschleunigung nach den Kreiseln. Die primäre Lärmbelastung entstehe vor seiner Liegenschaft nicht durch Abrollgeräusche der Reifen, sondern von Fahrzeugen, die in Richtung A.________ fahren und nach dem Kreisverkehrsplatz stark beschleunigen würden. Weiter werde die signalisierte Höchstgeschwindigkeit häufig massiv überschritten. Obwohl einige Massnahmen geprüft worden seien, seien diese besonderen Umstände nicht berücksichtigt worden. Um diese besonderen Verhältnisse persönlich festzustellen, sei ein Augenschein notwendig. Auch in Bezug auf die durchschnittliche Berechnung sei hier besonderen Umständen Rechnung zu tragen.