a) Der Beschwerdeführer macht geltend, insbesondere in den Sommermonaten an schönen Wochenenden sei der Lärm von den vorbeifahrenden Motorrädern in Richtung A.________ massiv. Durch seine Arbeit bei der Polizei hätten er und seine Nachbarn erwirkt, dass erstmals auf der Umfahrungsstrasse Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt worden seien. Das Resultat spreche für sich; angeblich seien 120 Geschwindigkeitsüberschreitungen innert zwei Stunden gemessen worden. Da insbesondere Motorräder und Sportwagen nach dem Kreisverkehrsplatz stark beschleunigen würden, zweifle er die Messresultate über die Lärmemissionen, die berechnet worden seien, an.