Gemäss Lärmsanierungsprojekt wurde für das Jahr 2033 ohne Lärmschutzmassnahmen eine Lärmbelastung von 66 dB(A) tags bzw. 48 dB(A) nachts ermittelt. Für den betroffenen Kantonsstrassenabschnitt besteht daher unbestritten eine Sanierungspflicht gemäss Art. 16 USG. Mit der geplanten Lärmschutzmassnahme an der Quelle (Einbau eines lärmmindernden Strassenbelags) kann die Lärmbelastung voraussichtlich um 2 dB(A) verringert werden, d. h. sie wird voraussichtlich 64 dB(A) am Tag und 46 dB(A) in der Nacht betragen. Somit wird der IGW im Sanierungshorizont 2033 am Tag voraussichtlich um 4 dB(A) überschritten sein.