b) Der Beschwerdeführer ist Adressat der angefochtenen Verfügung. Als Eigentümer der Liegenschaft F.________strasse 1.________ ist er durch die angefochtene Verfügung besonders berührt, da Erleichterungen von der Lärmsanierungspflicht gewährt wurden. Er hat deshalb ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung der angefochtenen Verfügung (Art. 65 Abs. 1 VRPG). Somit sind sie zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf ihre form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist daher vorbehältlich der nachfolgenden Erwägung einzutreten.