Eventualitär sind folgende Massnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls umzusetzen: 10. Erstellen einer Lärmschutzwand mittels finanzieller Beteiligung des Liegenschaftsbesitzers oder 11. Finanzielle Beteiligung des Kantons Bern zum Erstellen einer Lärmschutzwand. 12. Prüfen der Möglichkeit zum Erstellen einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage als Lärmsanierungsmassnahme. 13. Prüfen der Möglichkeit zum Erstellen einer geschwindigkeitsabhängigen Lichtsignalanlage, in Verbindung mit einem Fussgängerstreifen für Fussgänger von F.________ und insbesondere der Campinganlage I.________ (Einmündung I.________strasse)»