Augenschein vor Ort. 5. Anerkennung der besonderen Umstände in Bezug auf die Lärmemissionen der konkreten Situation bei der Liegenschaft F.________strasse 1.________. 6. Dass die geplante Bodenwelle zwischen F.________-Kreisel und Einmündung I.________strasse nicht erstellt wird (Kapitel 2.4 Abs. 1. der Verfügung) Gestützt auf den vorgehenden Punkten die Überprüfung und verhältnismässige Umsetzung von weiteren Massnahmen wie: 7. Die Anordnung von Tempo 30km/h. 8. Installieren einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage als Lärmsanierungsmassnahme. 9. Erstellen einer Lärmschutzwand trotz des ungenügenden Kosten-Nutzen-Verhältnisses in Anbetracht der besonderen Umstände.