1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaft Meiringen Grundbuchblatt Nr. E.________ (F.________strasse 1.________). Diese befindet sich in einer Wohnzone W2. Zudem liegt sie im Wirkungsbereich des Lärmsanierungsprojekts Nr. 9531, das die Kantonsstrassen Nrn. 6, 226 und 1111 auf dem Gebiet der Gemeinde Meiringen umfasst.