Auch Verkehrsanordnungen können unter bestimmten Umständen Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens bilden. Wird beispielsweise eine Bergstrasse, die Teil einer Wanderroute ist und bis anhin nur von landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren werden durfte, für den allgemeinen Fahrverkehr geöffnet, so können die Fachorganisationen die Aufhebung des Fahrverbots gestützt auf das FWG anfechten, insbesondere wenn kein Ersatzweg geschaffen wird.17