2. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 25. November 2022 bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) Beschwerde. Er beantragte die Abänderungen der Verkehrsbeschränkungsverfügung, indem auf das Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder verzichtet werde. Zur Begründung machte er insbesondere geltend, mit der geplanten Verkehrsanordnung und der damit verbundenen Verlagerung von immer mehr im Verkehr stehenden E- Bikes mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h und von Rennvelos auf den kombinierten Rad-