Als Grund der Massnahme wurde die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Verdeutlichung des bereits signalisierten kombinierten Rad- und Gehwegs nördlich des Kreisels Hallenbad angeführt. Das TBA OIK I publizierte die Verfügung im Amtlichen Anzeiger Saanen am 25. Oktober 2022 sowie im Amtsblatt des Kantons Bern am 26. Oktober 2022.