III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung des Amtes für Wasser und Abfall (AWA) vom 15. August 2022 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1000.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - C.________, eingeschrieben - Amt für Wasser und Abfall (AWA), Rechtsdienst, per E-Mail - Gemeinde H.________, zur Kenntnis Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat