h) Die erwähnte Regelung in Art. 5 Abs. 4 WVG und Art. 4 Abs. 1 und 2 WVV wurde am 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Bei Beginn der Arbeiten am Erschliessungskonzept A.________ war die Regelung, wonach Beitragsgesuche vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden müssen, noch nicht in Kraft. Damals galt der altrechtliche Art. 3 Abs. 1 aWVV, wonach Beitragsgesuche, die sich auf genehmigte Projekte stützten und in die Finanzkompetenz des AWA fielen, spätestens bei Vorliegen der Schlussabrechnung einzureichen waren. Seit dem 1. Januar 2020 gilt, dass Gesuche um Beiträge aus dem Wasserfonds nach dem Recht beurteilt werden, das zum Zeitpunkt der Zusicherung in Kraft ist (Art.